Servicestelle Ehrenamt.
Die Servicestelle Ehrenamt
ist nun aktiv.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf das Logo.
|
Neubörger - Bürgerservice
Pflichten für Hundehalter - Hunde im Nds. Hunderegister
anmelden
Neben der Pflicht seinen Hund chippen zu lassen und eine
Haftpflichtversicherung für ihn abzuschließen, muss nun jeder
Hundehalter sein Tier gemäß § 6 NHundG im Hunderegister
Niedersachsen registrieren. Wer am 01. Juli 2013 einen Hund hält,
der älter als sechs Monate ist, ist zur Registrierung verpflichtet.
Eine Registrierung bei einem nicht amtlichen Tierregister ersetzt
diese Registrierung nicht.
Das Hunderegister soll der Identifizierung eines Hundes, der
Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung
von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit
von Rasse, Geschlecht und Alter dienen.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen
GmbH (KSN) durchgeführt und ist bereits seit dem 24. Juni möglich.
Für jede Online-Registrierung unter
www.hunderegister-nds.de werden Kosten in Höhe von 14,50
Euro (zzgl. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche
Anmeldung kostet 23,50 Euro (zzgl. MwSt.). Die Gebühr muss nur
einmalig bezahlt werden und deckt alle Änderungen für den gemeldeten
Hund ab.
|
|
|