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Neubörger - Bürgerservice


Räum- und Streupflicht auf Geh- und Radwegen

In diesen Tagen und Wochen führt wieder Glatteis und Schnee zu Gefährdungen auf nicht geräumten Geh- und Radwegen sowie Straßen. Die Mitarbeiter der Bauhöfe sind rund um die Uhr im Einsatz, um die wichtigsten Zugangsstraßen frei zu räumen. Es wird um Verständnis gebeten, dass es nicht leistbar ist, Wohnstraßen und Straßen im Außenbereich zu räumen.

Was die Arbeiter der Bauhöfe trotz des großen personellen und finanziellen Einsatzes nicht leisten können, ist der Winterdienst auf den Flächen, für welche die Anwohner selber sorgen müssen. Welche Flächen dies sind, ist in der Streupflichtsatzung klar geregelt. Die Räum- und Streupflicht umfasst Gehwege, Radwege und sonstige entsprechende Flächen, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind.

 Die Gehwege sollten in der Regel mindestens auf einen Meter Breite geräumt werden. Soweit auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, gilt die Räum- und Streupflicht für einen entsprechenden Streifen am Fahrbahnrand mit einer Breite von einem Meter. Wichtig ist auch eine Abstimmung mit den Nachbarn; selbstverständlich sollten die geräumten Wege vor den Grundstücken durchgehend benutzbar sein und der Schnee auch nicht dem Nachbarn vor die Tür geschaufelt werden.

Der Umwelt zuliebe sollte auf Auftausalze weitestgehend verzichtet werden, es sei denn, Sand oder andere abstumpfende Mittel reichen nicht aus, um die Glätte zu beseitigen.

Geh- und Radwege sowie die sonstigen Flächen müssen bis 7.00 Uhr geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist nach Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Gemeinsam geht´s besser: Der Winterdienst wird für viele alte, kranke und gebrechliche Bürgerinnen und Bürger zu einer kaum zu bewältigenden Last. Hier sollte Solidarität in der Hausgemeinschaft und in der Nachbarschaft gezeigt werden - hilfsbedürftige Mitbürger/innen freuen sich in aller Regel über Hilfsangebote.

Der Winterdienst ist im Artikel I der angefügten Verordnung der Samtgemeinde Dörpen vom 14.10.2014 geregelt.

Hier gehts zur Verordnung...