Neubörger - Bürgerservice
Räum- und Streupflicht auf Geh- und Radwegen
In diesen Tagen und Wochen führt wieder Glatteis und Schnee zu
Gefährdungen auf nicht geräumten Geh- und Radwegen sowie Straßen.
Die Mitarbeiter der Bauhöfe sind rund um die Uhr im Einsatz, um die
wichtigsten Zugangsstraßen frei zu räumen. Es wird um Verständnis
gebeten, dass es nicht leistbar ist, Wohnstraßen und Straßen im
Außenbereich zu räumen.
Was die Arbeiter der Bauhöfe trotz
des großen personellen und finanziellen Einsatzes nicht leisten
können, ist der Winterdienst auf den Flächen, für welche die
Anwohner selber sorgen müssen. Welche Flächen dies sind, ist in der
Streupflichtsatzung klar geregelt. Die Räum- und Streupflicht
umfasst Gehwege, Radwege und sonstige entsprechende Flächen, die dem
öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind.
Die
Gehwege sollten in der Regel mindestens auf einen Meter Breite
geräumt werden. Soweit auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden
sind, gilt die Räum- und Streupflicht für einen entsprechenden
Streifen am Fahrbahnrand mit einer Breite von einem Meter. Wichtig
ist auch eine Abstimmung mit den Nachbarn; selbstverständlich
sollten die geräumten Wege vor den Grundstücken durchgehend
benutzbar sein und der Schnee auch nicht dem Nachbarn vor die Tür
geschaufelt werden.
Der Umwelt zuliebe sollte auf Auftausalze weitestgehend
verzichtet werden, es sei denn, Sand oder andere abstumpfende Mittel
reichen nicht aus, um die Glätte zu beseitigen.
Geh- und Radwege sowie die sonstigen Flächen müssen bis 7.00 Uhr
geräumt und bestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt
oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist nach Bedarf wiederholt zu
räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Gemeinsam geht´s besser: Der Winterdienst wird für viele alte,
kranke und gebrechliche Bürgerinnen und Bürger zu einer kaum zu
bewältigenden Last. Hier sollte Solidarität in der Hausgemeinschaft
und in der Nachbarschaft gezeigt werden - hilfsbedürftige
Mitbürger/innen freuen sich in aller Regel über Hilfsangebote.
Der Winterdienst ist im Artikel I der angefügten Verordnung der
Samtgemeinde Dörpen vom 14.10.2014 geregelt.
Hier gehts zur Verordnung...
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